Jahresbericht 2006

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005


TUNESIEN

Amtliche Bezeichnung: Republik Tunesien
Staatsoberhaupt: Zine el-Abidine Ben ’Ali
Regierungschef: Mohamed Ghannouchi
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention: mit Vorbehalten ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: nicht unterzeichnet

     

Im Berichtsjahr wurden zahlreiche Menschen unter der Anklage terroristischer Straftaten nach unfairen Prozessen zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Erneut trafen Meldungen über Folterungen und Misshandlungen ein. Hunderte politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden weiterhin in Haft gehalten, viele von ihnen schon seit mehr als zehn Jahren. Obwohl die Regierung versprochen hatte, die Praxis der lang dauernden Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt zu beenden, wurde auch 2005 von Einzelhaft und der Verweigerung ärztlicher Behandlung in den Gefängnissen des Landes berichtet. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben stark eingeschränkt.

Hintergrundinformationen
Bei den Parlamentswahlen im Juli wurden erstmals 85 der insgesamt 126 Mitglieder des neuen Oberhauses (Chambre des Conseillers) durch indirekte Wahl bestimmt. Die regierende Konstitutionelle Demokratische Sammlung (Rassemblement constitutionnel démocratique) errang 71 Mandate, die restlichen 41 Mitglieder wurden im August von Präsident Ben ’Ali ernannt. Die Einheitsgewerkschaft Union Générale des Travailleurs Tunisiens hatte die Wahlen boykottiert.
Im November fand in Tunesien unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen der Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) statt, ein Treffen von Entscheidungsträgern aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Die Entscheidung für Tunesien als Gastgeberland wurde wegen der dortigen gravierenden Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Elf Regierungen und die Europäische Union äußerten im September in einer gemeinsamen Erklärung Besorgnis über Maßnahmen der tunesischen Behörden, die die Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen am Weltgipfel behinderten. Es kam zu Einschüchterungsmaßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger, ein französischer Journalist wurde geschlagen und mit Fausthieben traktiert. Delegierte von amnesty international wurden von tunesischen Sicherheitsbeamten daran gehindert, im Büro der örtlichen Menschenrechtsorganisation Conseil national pour les libertés en Tunisie (CNLT) in Tunis mit Vertretern der Organisation zusammenzutreffen.
Im Juli trat im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik der Aktionsplan EU-Tunesien in Kraft. Er umfasst neben einer Reihe von Aktionen und Initiativen auch ein Verfahren für regelmäßige Überprüfungen zu verschiedenen Aspekten wie Migration, Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus.

Menschenrechtsverletzungen im »Krieg gegen den Terror«
Auf der Grundlage eines im Dezember 2003 verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus wurden im Berichtsjahr zahlreiche Menschen inhaftiert und unter Anklage gestellt, mindestens 30 von ihnen wurden vor Gericht gebracht und verurteilt. Die Häftlinge wurden oft mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, und es gab Vorwürfe, sie seien unter Folterungen zu »Geständnissen« oder zur Unterzeichnung von Erklärungen gezwungen worden.
Im April wurden mindestens 13 Gefangene der so genannten Bizerte-Gruppe, die im April 2004 verhaftet und auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes vom Dezember 2003 unter Anklage gestellt worden waren, zu Freiheitsstrafen von fünf bis 30 Jahren verurteilt. Im Berufungsverfahren im Juli wurde die Höchststrafe auf 20 Jahre verringert. Die Männer sollen während ihrer Haft in Einrichtungen des Innenministeriums gefoltert und misshandelt worden sein.
Im September wurde Tawfik Selmi, der die tunesische und bosnische Staatsbürgerschaft besitzt, unter der Anklage der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation vor ein Militärgericht gestellt. Berichten zufolge gewährte das Gericht seinen Verteidigern keinen Zugang zu den Fallakten. Das Verfahren wurde auf Februar 2006 vertagt. Tawfik Selmi war im März 2003 aus Luxemburg abgeschoben worden.
Im März erging auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes das Urteil gegen den 27-jährigen Adil Rahali. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zehn Jahren, die im Berufungsverfahren im Oktober auf fünf Jahre reduziert wurde. Der tunesische Staatsangehörige hatte in Irland Asyl beantragt und war im April 2004 nach Ablehnung seines Antrags abgeschoben und bei der Ankunft in Tunesien festgenommen worden. Berichten zufolge wurde er während seiner geheimen Haft in der Staatssicherheitsabteilung des Innenministeriums gefoltert.

Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung war in Tunesien nach wie vor stark eingeschränkt. Im Oktober brachte der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung öffentlich seine Sorge über die unzureichende Meinungsfreiheit in Tunesien zum Ausdruck. In seiner Erklärung forderte er die tunesische Regierung auf, mit entsprechenden Maßnahmen die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Medien zu stärken und alle Menschen, die wegen ihrer Überzeugung oder wegen ihrer Tätigkeit als Journalisten inhaftiert waren, ohne Auflagen freizulassen.
Nachdem Lotfi Hajji, der Vorsitzende des tunesischen Journalistenverbands (Syndicat des Journalistes Tunisiens – SJT), mehrmals zur Vernehmung in die Staatssicherheitsabteilung des Innenministeriums vorgeladen worden war, wurde der erste Kongress des Verbands, der im September stattfinden sollte, ohne jede Erklärung verboten. Der SJT war im Jahr 2004 als Reaktion auf die weit verbreitete Zensur gegründet worden, um die Rechte von Journalisten und die Freiheit der Medien zu verteidigen.

Menschenrechtsverteidiger
Auch im Berichtsjahr wurden Menschenrechtsverteidiger Opfer von Schikanen und in manchen Fällen auch von körperlichen Übergriffen. Nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Angehörigen und Freunde wurden von den Behörden überwacht und ihre Aktivitäten stark eingeschränkt.
Im Januar wurde die Geschäftsstelle des CNLT von zahlreichen Polizisten umstellt, die die Mitglieder daran hindern sollten, an der Generalversammlung der örtlichen Menschenrechtsorganisation teilzunehmen. Die Polizei hatte nach eigenen Angaben strikte Anweisung, die Durchführung der Veranstaltung zu verhindern. Am 3. und 4. September blockierten Polizisten in Zivil erneut den Zugang zum Gebäude und verweigerten den Mitgliedern des Vorstands den Zutritt. Außerdem wurde die CNLT-Sprecherin Sihem Ben Sedrine Opfer einer Verleumdungskampagne in den staatlich kontrollierten Medien. Man warf ihr vor, sie verhalte sich wie eine Prostituierte und diene den Interessen der amerikanischen und der israelischen Regierung.
Im März wurde die Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Radhia Nasraoui auf offener Straße von Polizisten mit Schlägen misshandelt. Sie war unterwegs zu einer Demonstration, auf der dagegen protestiert werden sollte, dass die tunesische Regierung den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon zum Weltgipfel der Informationsgesellschaft eingeladen hatte. Radhia Nasraoui erlitt einen Nasenbeinbruch, Schnittwunden an der Stirn und großflächige Blutergüsse. Von Maßnahmen gegen die Verantwortlichen wurde nichts bekannt.
Während sich zahlreiche Menschenrechtsorganisationen auf den Weltgipfel vorbereiteten, wurde vor allem die tunesische Menschenrechtsliga (Ligue tunisienne pour la défense des droits de l’homme LTDH) zur Zielscheibe der Behörden. Im September wurden der Organisation zwei Tage vor ihrem nationalen Kongress alle weiteren Vorbereitungsmaßnahmen per gerichtlicher Verfügung verboten. Das Gericht reagierte damit auf eine Beschwerde von 22 anscheinend den Behörden nahe stehenden Personen, die erklärt hatten, sei seien auf unfaire Weise aus dem Verband ausgeschlossen worden.

Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz
Mit einer Reihe von Einschüchterungsmaßnahmen wurden richterliche Aktivitäten und das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter eingeschränkt.
Im August wurden Mitglieder des tunesischen Richterverbands (Association des Magistrats Tunisiens AMT) auf Anweisung des Ministeriums für Justiz und Menschenrechte aus dem Verbandsbüro ausgesperrt. Nach mehreren Appellen für mehr Unabhängigkeit der Justiz wurden Telefon, Fax und Internetzugang des AMT immer häufiger gestört und schließlich ganz abgestellt. Berichten zufolge sollen einige Richter willkürlich in abgelegene Landesteile fern von der eigenen Familie versetzt worden sein, um sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

Gewaltlose politische Gefangene
Auch im Berichtsjahr waren in Tunesien Menschen wegen ihrer gewaltlosen Überzeugungen von Einschüchterung, Schikanen und Inhaftierung bedroht.
Im April wurde der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Mohamed Abbou wegen Veröffentlichung regierungskritischer Artikel im Internet zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Tunesische Anwälte und engagierte Bürger, die gegen seinen Prozess protestierten, mussten immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Schikanen der Polizei rechnen. Berichten zufolge durften die Verteidiger von Mohamed Abbou trotz wiederholter Bemühungen ihren Mandanten im Gefängnis nicht besuchen. Im Juni wurde das Urteil gegen ihn in zweiter Instanz bestätigt. Ende 2005 saß er im Gefängnis El Kef in Haft, 200 km von seiner in Tunis lebenden Familie entfernt, was Besuche erschwerte. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen verurteilte im November die Inhaftierung von Mohamed Abbou.

Haftbedingungen
Im April unterzeichneten die tunesischen Behörden ein Abkommen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, in dem die Möglichkeit regelmäßiger Besuche von Vertretern des IKRK zur Überprüfung der Haftbedingungen und der Behandlung von Gefangenen vorgesehen war. Im Juni wurden erstmals solche Besuche in tunesischen Gefängnissen durchgeführt.
Gleichfalls im April erklärte die Regierung, kein Häftling werde mehr länger als zehn Tage in Einzelhaft gehalten. Diese Verpflichtung wurde bei einem Treffen mit Vertretern der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch abgegeben, der zufolge in Tunesien bis zu 40 politische Gefangene in Einzelhaft beziehungsweise getrennt von den anderen Gefängnisinsassen in kleinen Gruppen festgehalten wurden. Darüber hinaus versprach die Regierung, bei zukünftigen Besuchen in Tunesien würden die Vertreter von Human Rights Watch Zugang zu den Gefängnissen erhalten.
Gleichwohl protestierten im gesamten Berichtsjahr immer wieder zahlreiche politische Gefangene durch Hungerstreiks gegen die unverändert harten Haftbedingungen und die Verweigerung angemessener ärztlicher Versorgung.

Folterungen und Tod in Haft
Im Juni starb, kurz nach seiner Verlegung ins Universitätskrankenhaus von Tunis, der Taxifahrer Houcine Louhichi aus Tabarka in der nordwestlichen Provinz Jendouba. Einige Tage zuvor war er aus der Staatssicherheitsabteilung in Tabarka freigekommen, wo er mindestens zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und bis zur Bewusstlosigkeit gefoltert worden sein soll. Zum Zeitpunkt der Freilassung wies er am ganzen Körper Hämatome auf. Berichten zufolge war er allein wegen der Beförderung eines Fahrgastes verhaftet worden, der wegen Terrorismusverdacht gesucht wurde.

Berichte und Missionen von amnesty international


Bericht
Tunisia: Human rights abuses in the run-up to the WSIS. (ai-Index MDE 30/019/2005)

Missionen
Im Juni besuchte ein Vertreter von amnesty international Tunesien, um das Berufungsverfahren gegen den Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Mohamed Abbou zu beobachten. Im November nahmen mehrere Delegierte von amnesty international am Weltgipfel der Informationsgesellschaft teil.